Lenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten bezeichnen die Zeiten, die ein Berufskraftfahrer mit Lenken und sonstiger Arbeit – Beladung, Fahrzeugkontrolle, Verwaltung – verbringt, abgegrenzt von Pausen und Ruhephasen. In der EU werden sie per Tachograph erfasst und richten sich nach den EU-561-Regeln und dem Mobilitätspaket; im internationalen Verkehr außerhalb der EU gilt das AETR-Abkommen.
Wie werden Lenk- und Ruhezeiten erfasst?
In Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im internationalen Verkehr erfasst ein vorgeschriebener Tachograph die Lenk- und Arbeitszeiten. Im Rahmen des Mobilitätspakets ersetzen intelligente Tachographen der zweiten Generation (G2V2) schrittweise ältere analoge, digitale (G1) und intelligente Geräte der ersten Generation (G2V1). Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 21. August 2023 sind ab Werk mit G2V2 ausgestattet. Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht auch für leichtere Nutzfahrzeuge von 2,5–3,5 t im gewerblichen internationalen Verkehr.
Welche Fristen gelten für die G2V2-Nachrüstung?
Der Nachrüstplan im internationalen Verkehr richtet sich nach dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs und dem aktuell verbauten Gerät:
- Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 15. Juni 2019 (analoger oder digitaler G1-Tachograph): Austausch bis zum 31. Dezember 2024, mit einer auf Aufklärung ausgerichteten Übergangsphase vom 1. Januar bis 28. Februar 2025, die inzwischen abgelaufen ist
- Fahrzeuge mit Zulassung zwischen dem 15. Juni 2019 und dem 21. August 2023 (intelligenter G2V1): Umrüstung auf G2V2 bis zum 18./19. August 2025, ohne angekündigte Übergangsphase nach diesem Datum
- Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 21. August 2023: G2V2 ab Erstzulassung
- Fahrzeuge von 2,5–3,5 t im gewerblichen internationalen Verkehr: Pflicht ab dem 1. Juli 2026
Gilt die Pflicht auch im nationalen Verkehr?
Nein. Die Nachrüstpflicht betrifft Fahrzeuge im internationalen Straßenverkehr innerhalb der EU. Fahrzeuge, die ausschließlich national oder im internationalen Verkehr außerhalb der EU nach AETR-Regeln eingesetzt werden, sind in der Regel ausgenommen, wobei sich die AETR-Auslegung zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterscheidet, weshalb der Transit durch EU-Länder sorgfältig zu planen ist. Gemischte Flotten setzen Fahrzeuge mit älteren Tachographen daher teils nur national ein und reservieren G2V2-Fahrzeuge für internationale Routen.
Häufig gestellte Fragen
Worin unterscheiden sich Lenkzeit und Arbeitszeit?
Die Lenkzeit umfasst nur die Zeit am Steuer. Die Arbeitszeit schließt zusätzlich sonstige Tätigkeiten ein, etwa Be- und Entladung, Fahrzeugkontrollen und Verwaltungsaufgaben. Der Tachograph zeichnet beides in getrennten Betriebsarten auf, zusammen mit Pausen und Ruhezeiten.
Lassen sich Lenk- und Ruhezeiten aus der Ferne auslesen?
Ja. Der Ferndownload des Tachographen ist eine Standardfunktion der Telematik: Plattformen wie frameLOGIC lesen den Tachographen über Funk aus und zeigen, wie viel Lenkzeit jeder fahrenden Person bis zur vorgeschriebenen Ruhe verbleibt. Das hilft Ihnen, Bußgelder wegen Verstößen zu vermeiden.
Was passiert nach der Tachographen-Frist im August 2025?
Nach dem 18./19. August 2025 ist keine Übergangsphase angekündigt; die Vorschriften werden für nicht umgerüstete G2V1-Fahrzeuge sofort und vollständig durchgesetzt. Der Markt für Tachographen-Dienstleistungen, also Einbau und Kalibrierung, dürfte kurz vor der Frist zudem ausgelastet sein und im Preis anziehen, weshalb eine frühe Terminbuchung ratsam ist.