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Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten bezeichnen die Zeiten, die das Fahrpersonal mit Lenken und sonstiger Arbeit wie Beladung, Fahrzeugkontrolle und Verwaltung verbringt, abgegrenzt von Pausen und Ruhephasen. In der EU werden sie per Tachograph erfasst und richten sich nach den EU-561-Regeln und dem Mobilitätspaket; im internationalen Verkehr außerhalb der EU gilt das AETR-Abkommen.

Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten?

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 setzt die Grenzen, nach denen sich jeder Einsatzplan des Fahrpersonals richtet:

  • Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden, höchstens zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängerbar.
  • Wöchentliche Lenkzeit: höchstens 56 Stunden.
  • Lenkzeit in zwei Wochen: höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen.
  • Fahrtunterbrechung: 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit; teilbar in 15 und 30 Minuten, in dieser Reihenfolge.
  • Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden, höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzbar.
  • Wöchentliche Ruhezeit: 45 Stunden, verkürzbar auf 24 Stunden; die Verkürzung muss bis zum Ende der dritten Folgewoche ausgeglichen werden.

Die Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinn regelt gesondert die EU-Richtlinie 2002/15/EG zur Arbeitszeit im Straßentransport, die jeder Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzt: im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche im Bezugszeitraum, bis zu 60 Stunden in einer einzelnen Woche und höchstens sechs Stunden Arbeit am Stück ohne Pause. Das sind zwei verschiedene Regelwerke: Ein Einsatzplan kann die Grenzen der Verordnung 561/2006 einhalten und trotzdem gegen die Arbeitszeitgrenzen verstoßen.

Wie werden Lenk- und Ruhezeiten erfasst?

In Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im internationalen Verkehr erfasst ein vorgeschriebener Tachograph die Lenk- und Arbeitszeiten. Im Rahmen des Mobilitätspakets ersetzen intelligente Tachographen der zweiten Generation (G2V2) schrittweise ältere analoge, digitale (G1) und intelligente Geräte der ersten Generation (G2V1). Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 21. August 2023 sind ab Werk mit G2V2 ausgestattet. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht auch für leichtere Nutzfahrzeuge von 2,5–3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage (ausgenommen Werkverkehr, bei dem das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist).

Der Tachograph kennt vier Aktivitäten: Lenken, andere Arbeiten, Bereitschaft sowie Pause oder Ruhezeit. Lenken wird automatisch erfasst, sobald sich das Fahrzeug bewegt; zwischen den übrigen Aktivitäten schaltet die fahrende Person von Hand um. Der Tachograph speichert sie zusammen mit den Bewegungsdaten des Fahrzeugs, bei G2V2-Geräten auch mit der GNSS-Position bei Grenzübertritten. Eine Abweichung zwischen der Aufzeichnung des Geräts und dem manuellen Eintrag gehört zu den ersten Dingen, die bei einer Kontrolle geprüft werden.

Welche Fristen galten für die G2V2-Nachrüstung?

Der Nachrüstplan im internationalen Verkehr richtete sich nach dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs und dem verbauten Gerät. Alle Fristen sind inzwischen abgelaufen:

  • Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 15. Juni 2019 (analoger oder digitaler G1-Tachograph): Austausch bis zum 31. Dezember 2024, mit einer auf Aufklärung ausgerichteten Übergangsphase vom 1. Januar bis 28. Februar 2025
  • Fahrzeuge mit Zulassung zwischen dem 15. Juni 2019 und dem 21. August 2023 (intelligenter G2V1): Umrüstung auf G2V2 bis zum 18./19. August 2025, ohne Übergangsphase nach diesem Datum
  • Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 21. August 2023: G2V2 ab Erstzulassung
  • Fahrzeuge von 2,5–3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage: Pflicht seit dem 1. Juli 2026 (ausgenommen Werkverkehr, bei dem das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist)

Damit ist 2026 das erste volle Jahr, in dem alle Stufen gleichzeitig gelten und ohne Übergangsphasen kontrolliert werden.

Gilt die Pflicht auch im nationalen Verkehr?

Nein. Die Nachrüstpflicht betrifft Fahrzeuge im internationalen Straßenverkehr innerhalb der EU. Fahrzeuge, die ausschließlich national oder im internationalen Verkehr außerhalb der EU nach AETR-Regeln eingesetzt werden, sind in der Regel ausgenommen, wobei sich die AETR-Auslegung zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterscheidet, weshalb der Transit durch EU-Länder sorgfältig zu planen ist. Gemischte Flotten setzen Fahrzeuge mit älteren Tachographen daher teils nur national ein und reservieren G2V2-Fahrzeuge für internationale Routen. Diese Aufteilung verlangt allerdings Disziplin in der Disposition: Eine einzige Auslandsfahrt mit einem G2V1-Fahrzeug hebelt die ganze Konstruktion aus.

Wie behält eine Flotte die Lenkzeiten laufend im Blick?

Die Aufzeichnung im Tachographen zeigt, was passiert ist, warnt aber nicht vor dem, was gleich passiert. Den laufenden Überblick liefert die Telematik: Sie lädt die Tachographendaten herunter, ohne dass das Fahrzeug ins Depot zurückkehren muss, und zeigt die verbleibende Lenkzeit, bevor eine Grenze überschritten wird. In der Praxis heißt das dreierlei:

  • Aufträge nach der tatsächlichen Verfügbarkeit des Fahrpersonals planen, nicht unter der Annahme, dass das volle Zeitbudget noch zur Verfügung steht
  • die Disposition warnen, bevor ein Verstoß entsteht, denn ein Verstoß lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen
  • ein Archiv der DDD-Dateien, das für Kontrollen bereitliegt, ohne manuelles Auslesen der Karten, das immer im ungünstigsten Moment fällig wird

Den Umfang dieser Automatisierung beschreibt die Seite Fahrtenschreiber aus der Ferne auslesen.

Häufig gestellte Fragen

Worin unterscheiden sich Lenkzeit und Arbeitszeit?

Die Lenkzeit umfasst nur die Zeit am Steuer. Die Arbeitszeit schließt zusätzlich sonstige Tätigkeiten ein, etwa Be- und Entladung, Fahrzeugkontrollen und Verwaltungsaufgaben. Der Tachograph zeichnet beides in getrennten Betriebsarten auf, zusammen mit Pausen und Ruhezeiten.

Wie viele Stunden am Tag darf das Fahrpersonal lenken?

Neun Stunden, höchstens zweimal pro Woche verlängerbar auf zehn. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten Pflicht, die sich in 15 und 30 Minuten aufteilen lässt, in dieser Reihenfolge. Pro Woche liegt die Grenze bei 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen bei 90 Stunden.

Lassen sich Lenk- und Ruhezeiten aus der Ferne auslesen?

Ja. Der Ferndownload des Tachographen ist eine Standardfunktion der Telematik: Plattformen wie frameLOGIC lesen den Tachographen über Funk aus und zeigen, wie viel Lenkzeit jeder fahrenden Person bis zur vorgeschriebenen Ruhe verbleibt. Das hilft Ihnen, Bußgelder wegen Verstößen zu vermeiden.

Lässt sich die 45-minütige Fahrtunterbrechung aufteilen?

Ja, aber nur in zwei Teile und nur in einer Reihenfolge: zuerst mindestens 15 Minuten, dann mindestens 30 Minuten. Die umgekehrte Reihenfolge erfüllt die Vorgabe nicht. Beide Teile müssen spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit genommen sein: die 15 Minuten innerhalb dieses Zeitraums, die 30 Minuten spätestens an seinem Ende.

Wie lange müssen Tachographendaten aufbewahrt werden?

Die Daten aus Tachograph und Fahrerkarten müssen regelmäßig ausgelesen und mindestens ein Jahr archiviert werden, Arbeitszeitnachweise so lange, wie es das nationale Arbeitsrecht vorschreibt. Achten Sie auf den Unterschied bei der Speicherkapazität: Die Fahrerkarte der neuen Generation fasst 56 Tage Aktivität und überschreibt nach dem Füllen die ältesten Einträge, die Fahrzeugeinheit speichert Daten dagegen mindestens ein Jahr. Den größtmöglichen Abstand zwischen zwei Downloads bestimmt also die Karte, nicht der Tachograph.

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