Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ist eine personengebundene Chipkarte, die einen Berufskraftfahrer im digitalen Tachographen identifiziert und seine Lenkzeiten, Pausen, Ruhezeiten und sonstigen Arbeiten aufzeichnet. Sie ist nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 für Fahrende tachographenpflichtiger Fahrzeuge vorgeschrieben; jede fahrende Person darf nur eine gültige Karte besitzen.
Was zeichnet die Fahrerkarte auf?
Die Karte speichert die Identität der fahrenden Person und ihre Aktivitäten: Lenkzeit, sonstige Arbeit, Bereitschaft, Pausen und Ruhezeiten sowie die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge. Karten für intelligente Tachographen der zweiten Generation erfassen zusätzlich Grenzübertritte sowie Be- und Entladevorgänge. Eine Karte der ersten Generation fasst mindestens 28 Tage Aktivität, eine Gen2-Karte 56 Tage. Ist der Speicher voll, werden die ältesten Daten überschrieben, weshalb das regelmäßige Auslesen gesetzliche Pflicht ist. Die Daten sind das zentrale Beweismittel bei Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten.
Wer stellt die Fahrerkarte aus und wie lange gilt sie?
In Deutschland stellen die regionalen Fahrerlaubnisbehörden die Fahrerkarte aus; die Gebühr liegt je nach Behörde bei rund 40 Euro. Die Karte gilt fünf Jahre und ist streng personengebunden: Fahren mit einer fremden Karte oder mit zwei Karten zählt zu den am härtesten sanktionierten Tachographenverstößen bei Straßenkontrollen von BAG/BALM. Den Verlängerungsantrag sollten Sie mindestens 15 Werktage vor Ablauf stellen, damit die Aufzeichnung lückenlos bleibt.
Wie oft müssen die Daten der Fahrerkarte ausgelesen werden?
Nach der Verordnung (EU) Nr. 581/2010 muss das Transportunternehmen die Fahrerkartendaten spätestens alle 28 Tage und den Massenspeicher des Tachographen spätestens alle 90 Tage auslesen und die Dateien mindestens 12 Monate archivieren. Das Auslesen erfolgt manuell per Kartenleser oder aus der Ferne: Telematikplattformen wie frameLOGIC automatisieren den Turnus per Remote-Tachographen-Download mit Authentifizierung über die Unternehmenskarte, ohne dass Karten ins Büro gebracht werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Fahrerkarte zu tun?
Melden Sie den Verlust innerhalb von 7 Kalendertagen der ausstellenden Behörde; die Ersatzkarte wird innerhalb von 8 Arbeitstagen ausgestellt. Bis dahin darf die fahrende Person höchstens 15 Kalendertage ohne Karte weiterfahren und muss zu Beginn und Ende jeder Schicht einen Tachographenausdruck erstellen und unterschreiben.
Ist die Fahrerkarte dasselbe wie eine Tachographenkarte?
Die Fahrerkarte ist einer von vier Tachographenkartentypen des EU-Rechts, neben Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Kontrollkarte. Nur die Fahrerkarte zeichnet die tägliche Aktivität einer Person auf; die Unternehmenskarte dient dem Sperren und Auslesen der Daten im Fahrzeuggerät.
Brauchen Transporterfahrer eine Fahrerkarte?
Seit dem 1. Juli 2026 unterliegen Fahrzeuge über 2,5 t im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr der Pflicht zum intelligenten Tachographen, weshalb das Fahrpersonal eine Fahrerkarte benötigt. Transporter bis 3,5 t im rein nationalen Verkehr bleiben in der Regel von der Tachographenpflicht ausgenommen.